So lautet die Rentenformel
Die gesetzliche Rentenversicherung berechnet zunächst einen monatlichen Bruttobetrag. Die rechtliche Formel aus § 64 SGB VI lautet:
Persönliche Entgeltpunkte × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert = monatliche Bruttorente
Persönliche Entgeltpunkte sind dabei keine zusätzliche, unabhängig gesammelte Punktesorte. Sie entstehen, wenn die berücksichtigten Entgeltpunkte mit dem Zugangsfaktor vervielfältigt werden.
Die anschauliche Vier-Faktoren-Formel
Zum Nachrechnen ist eine aufgelöste Schreibweise oft verständlicher:
Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert = monatliche Bruttorente
Beide Darstellungen führen zum selben Ergebnis. Das Gesetz fasst Entgeltpunkte und Zugangsfaktor zu persönlichen Entgeltpunkten zusammen; die didaktische Formel zeigt den Zugangsfaktor separat.
Diese Werte stecken in der Rentenformel
Entgeltpunkte und persönliche Entgeltpunkte
Entgeltpunkte bilden vor allem das Verhältnis Ihres versicherten Verdienstes zum Durchschnittsentgelt des jeweiligen Jahres ab. Auch bestimmte Kindererziehungs-, Pflege- und weitere rentenrechtliche Zeiten können berücksichtigt werden. Wie diese Punkte entstehen, erläutert der Ratgeber Rentenpunkte einfach erklärt.
Erst durch die Multiplikation mit dem Zugangsfaktor werden daraus persönliche Entgeltpunkte. Bei einem Zugangsfaktor von 1,0 bleiben 40 Entgeltpunkte beispielsweise 40 persönliche Entgeltpunkte.
Zugangsfaktor: früher, regulär oder später
Der Zugangsfaktor bildet den Zeitpunkt des Rentenbeginns ab. Ohne Zu- oder Abschlag beträgt er 1,0.
- Ein vorgesehener früherer Rentenbeginn mindert ihn grundsätzlich um 0,003 je Monat. Das entspricht 0,3 Prozent.
- Bei 36 Monaten ergibt sich ein Abschlag von 10,8 Prozent und ein Zugangsfaktor von 0,892.
- Ein Aufschub der Regelaltersrente erhöht ihn bei erfüllter Wartezeit grundsätzlich um 0,005 je Monat. Das entspricht 0,5 Prozent.
Ein festgestellter Abschlag endet grundsätzlich nicht an der Regelaltersgrenze, sondern wirkt dauerhaft auf die betroffenen persönlichen Entgeltpunkte. Die 10,8 Prozent aus dem 36-Monats-Beispiel sind zudem kein allgemeingültiger Höchstabschlag für jede Rentenart.
Rentenartfaktor: Welche Rente wird berechnet?
Der Rentenartfaktor gewichtet die Rentenart. Für Altersrenten und volle Erwerbsminderungsrenten beträgt er grundsätzlich 1,0, für teilweise Erwerbsminderungsrenten 0,5. Hinterbliebenenrenten haben eigene Faktoren und zusätzliche Voraussetzungen.
Die große Witwen- oder Witwerrente wird nach dem Sterbevierteljahr grundsätzlich mit 0,55 berechnet. Der Faktor 0,6 gilt nur für gesetzlich definierte Altfälle. Solche Sonderregeln lassen sich nicht allein aus einer allgemeinen Formel ableiten.
Aktueller Rentenwert: Was ein Punkt monatlich wert ist
Der aktuelle Rentenwert bestimmt, wie viel ein persönlicher Entgeltpunkt als monatliche Bruttorente wert ist. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt er 42,52 Euro.
Dieser Wert wird regelmäßig angepasst. Eine Rechnung mit 42,52 Euro beschreibt deshalb einen Stand, keine Garantie für den Rentenwert zu Ihrem späteren Rentenbeginn.
So berechnen Sie Ihre gesetzliche Rente grob selbst
Für eine nachvollziehbare Überschlagsrechnung genügen vier Schritte:
- Übernehmen Sie die bisher erreichten Entgeltpunkte aus Ihrer Renteninformation.
- Bestimmen Sie den für den geplanten Rentenbeginn geltenden Zugangsfaktor.
- Wählen Sie den Rentenartfaktor der betrachteten Rente.
- Multiplizieren Sie das Ergebnis mit dem aktuellen Rentenwert.
Für 40 Entgeltpunkte, einen Zugangsfaktor von 1,0 und eine Altersrente lautet die Rechnung mit dem Rentenwert ab Juli 2026: 40 × 1,0 × 1,0 × 42,52 Euro = 1.700,80 Euro brutto im Monat.
Die ausführlichen Rechenbeispiele auf dieser Seite zeigen daneben einen 36 Monate früheren und einen zwölf Monate späteren Rentenbeginn. Rundungen sollten erst beim Endergebnis erfolgen.
Was von der Bruttorente noch abgeht
Das Ergebnis der Rentenformel ist nicht automatisch der Betrag auf dem Konto. Je nach Versicherungs- und Steuersituation können insbesondere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Einkommensteuer abgehen.
Eine seriöse Nettoangabe benötigt zusätzliche persönliche Informationen, etwa zur Krankenversicherung, zu Kindern, weiteren Einkünften und steuerlichen Verhältnissen. Deshalb verzichtet die reine Rentenformel bewusst auf eine pauschale Nettorente.
Wo Sie die Werte für Ihre Rechnung finden
Renteninformation
Die jährliche Renteninformation nennt die bisher erreichten Entgeltpunkte sowie verschiedene hochgerechnete Rentenbeträge. Für eine Überschlagsrechnung sollten Sie klar unterscheiden, ob Sie mit bereits erworbenen Punkten oder mit einer Prognose bei weiteren Beiträgen rechnen.
Versicherungsverlauf und Kontenklärung
Der Versicherungsverlauf zeigt, welche Verdienste und rentenrechtlichen Zeiten gespeichert sind. Fehlende Ausbildungs-, Kindererziehungs- oder Pflegezeiten können die Punktesumme beeinflussen. Unstimmigkeiten sollten deshalb vor einer weitreichenden Planung durch eine Kontenklärung geprüft werden.
Wann die einfache Rentenformel nicht ausreicht
Die Formel bleibt die Grundlage, bildet aber nicht jede Vorfrage ab. Zusätzliche Regeln sind unter anderem relevant bei:
- Erwerbsminderungsrenten mit Zurechnungszeiten und besonderen Zugangsfaktoren,
- Hinterbliebenenrenten mit Sterbevierteljahr, Freibeträgen und Altfallregeln,
- Entgeltpunkten für Kindererziehung, Pflege oder beitragsfreie Zeiten,
- Versorgungsausgleich, Zuschlägen oder besonderen Mindestschutzregelungen,
- künftigen Beiträgen und noch unbekannten Rentenanpassungen.
Für solche Fälle ist eine einfache Multiplikation eine Orientierung, keine verbindliche Rentenauskunft.
Was Sie aus der Rentenformel mitnehmen sollten
Die Rentenformel ist überschaubar, wenn ihre Ebenen sauber getrennt werden: Entgeltpunkte beschreiben erworbene Ansprüche, der Zugangsfaktor den Zeitpunkt des Rentenbeginns, der Rentenartfaktor die Art der Leistung und der aktuelle Rentenwert den monatlichen Geldwert.
Für eine persönliche Planung ist die Bruttorente ein wichtiger Ausgangspunkt. Erst weitere Abgaben, Einkünfte und Vorsorgebausteine zeigen, welcher Betrag im Alter tatsächlich zur Verfügung stehen könnte.
Zur Einordnung
Beispiele und Übersichten
Die folgenden Hinweise, Rechenbeispiele und Tabellen fassen die wichtigsten Regeln für die praktische Prüfung zusammen.
| Faktor | Bedeutung | Typischer Wert |
|---|---|---|
| Persönliche Entgeltpunkte | Entgeltpunkte nach Anwendung des Zugangsfaktors | individuell |
| Rentenartfaktor | Gewichtet die jeweilige Rentenart | 1,0 bei Altersrenten |
| Aktueller Rentenwert | Monatlicher Bruttowert eines Entgeltpunkts | 42,52 Euro seit 1. Juli 2026 |
| Rentenart | Faktor | Einordnung |
|---|---|---|
| Altersrente | 1,0 | regulärer Faktor |
| Volle Erwerbsminderungsrente | 1,0 | weitere Berechnungsregeln bleiben relevant |
| Teilweise Erwerbsminderungsrente | 0,5 | weitere Berechnungsregeln bleiben relevant |
| Halbwaisenrente | 0,1 | bezogen auf die persönlichen Entgeltpunkte der verstorbenen Person |
| Vollwaisenrente | 0,2 | bezogen auf die persönlichen Entgeltpunkte der verstorbenen Person |
| Große Witwen- oder Witwerrente | grundsätzlich 0,55 | nach dem Sterbevierteljahr; 0,6 nur im gesetzlichen Altfall |
| Rentenbeginn | Zugangsfaktor | Bruttorente mit 40 Punkten |
|---|---|---|
| ohne Zu- oder Abschlag | 1,0 | 1.700,80 Euro |
| 36 Monate früher | 0,892 | 1.517,11 Euro |
| 12 Monate später | 1,06 | 1.802,85 Euro |

