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Methodik

Berechnungsmodell

Version 1 übernimmt die prognostizierte monatliche Regelaltersrente aus einer aktuellen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Sie berechnet diese Bruttorente nicht erneut.

Aus dem Geburtsdatum werden Regelaltersgrenze und regulärer Rentenbeginn bestimmt. Für den unterstützten KVdR-Standardfall werden der Rentneranteil zur Krankenversicherung, der Pflegebeitrag und der Auszahlungsbetrag vor Einkommensteuer berechnet.

Die Beitragsgrundlage wird auf die KV/PV-Beitragsbemessungsgrenze 2026 begrenzt. Eine Einkommensteuer wird nicht berechnet.

Fachliche Grenzen

Nicht unterstützt sind insbesondere vorzeitige und andere Altersrentenarten, Wartezeitprüfung, Beamtenversorgung, Mischfälle, freiwillige GKV, PKV, Beihilfe und Einkommensteuer.

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